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Sollte es vorkommen, dass die gerichtliche Betreibung – wider Erwarten – keinen Erfolg brachte, so ist Ihr Geld noch lange nicht verloren. Ein rechtskräftiges Urteil verjährt in Österreich erst nach 30 Jahren. Wir sind daher in diesem Zeitraum sehr aktiv und versuchen Ihren Außenstand einbringlich zu machen. |
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fortuna incasso e.U., Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Tel.Nr. +43 (0)1 23060 3310, Fax Nr.: +43 (0)1 23060 3311, E-Mail: info@fortuna-incasso.at, Web: www.fortuna-incasso.at |